Beschreibung
Magdeburg und Lübeck brachten während des Mittelalters Rechtsnormen hervor, welche europaweit eine Rolle spielten. Im Hanseraum verbreitete sich, vornehmlich auf den Handelswegen, das Lübecker Stadtrecht als ein zeitgemäßes Kaufmannsrecht, so dass hunderte von Städten des Ostseeraumes von diesem Recht beeinflusst wurden. Eine noch größere Stadtrechtsfamilie war jene von Magdeburg. Das Magdeburger Recht wurde von mehreren Tausend Städten und Orten zwischen der Elbe und dem Dnjepr sowie der Ostsee und dem Schwarzen Meer übernommen bzw. übertragen. Heute liegen die ehemaligen Städte Magdeburger bzw. Lübecker Rechts in den Staaten Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Litauen, Lettland, Estland, Russland und der Ukraine. In der Tradition, die von Magdeburg und Lübeck im Spätmittelalter ihren Ausgang genommen hatte, kann zu Recht eine gemeinsame (rechts-)kulturgeschichtliche Klammer für ein neues friedliches Europa gesehen werden.
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Autorenportrait
Heiner Lück ist Professor für Bürgerliches Recht, Europäische, Deutsche und Sächsische Rechtsgeschichte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
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