Beschreibung
Die Frage, ob und inwieweit die Mitverantwortung des Opfers sich auf den Umfang der Betrugsstrafbarkeit auswirkt, wird in der herkömmlichen Betrugsdogmatik nur selten aufgeworfen. Torsten Schwarz geht dem nach und setzt sich zunächst damit auseinander, welches Opferverhalten der Begriff 'Opfermitverantwortung' umfasst. Die Begriffsbestimmung erfolgt anhand zahlreicher Beispiele. Nachfolgend wird die Problematik dogmatisch eingeordnet. Nach Darstellung der herrschenden Auffassung werden die bisherigen Lösungsvorschläge diskutiert. Anschließend stellt der Autor eine eigene Lösung für eine Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Täter und Opfer vor, die an die objektive Zurechnungslehre und an die Unterscheidung zwischen Respektierungs- und weitergehenden Solidaritätspflichten anknüpft. Nur letztere könnten eine über die allgemeine Regelzuständigkeit hinausgehende besondere Verantwortlichkeit des Täters begründen. Im Bereich der Vermögensdelikte stelle die Wuchervorschrift den einzigen Tatbestand dar, der Anhaltspunkte für die Begründung einer solchen Sonderzuständigkeit enthalte. Daher müsse der Wucher im Rahmen der Betrugsstrafbarkeit vorgeben, unter welchen Voraussetzungen vom Täter nicht herbeigeführte Schwächesituationen Betrugsrelevanz zukomme. Schließlich wendet der Autor die Lösung auf die eingangs gebildeten Fallgruppen an.
Produktsicherheitsverordnung
Hersteller:
Duncker & Humblot GmbH
Anne Fiedler
info@duncker-humblot.de
Carl-Heinrich-Becker-Weg 9
DE 12165 Berlin
Autorenportrait
Torsten Schwarz, geboren 1980 in Güstrow, studierte von 1999 bis 2004 Rechtswissenschaften an der Universität Rostock. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie bei Prof. Dr. Michael Pawlik LL.M. an der Universität Regensburg. Sein Referendariat absolvierte er von 2007 bis 2009 in Hamburg, u.a. mit einer Anwaltsstation in New York. Er trat 2010 in den Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein und ist zurzeit am Landgericht in einer Großen Strafkammer tätig.
Leseprobe
Leseprobe