Beschreibung
Die Publikation begründet ein neues Rechtsgebiet: die Lehre von Sterben und Tod, die 'juristische Thanatologie'. Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und Verfassungsrecht werden zusammengedacht und in ein Gespräch mit anderen Wissenschaften gebracht, insbesondere der Philosophie. Es geht um 'das Recht gegen den Tod' (Tötungsdelikte in Straf- und Zivilrecht), 'das Recht auf den Tod' (Sterbehilfe, Suizid, Beihilfe zum Suizid, Tötung auf Verlangen), 'das Recht des Todes' (Definition des Todes) und 'das Recht der Toten' (Status des Leichnams, Obduktion, Transplantation, Bestattungsrecht, postmortales Persönlichkeitsrecht, Enteignung der Toten im Urheber-, Erb- und Erbschaftsteuerrecht). Am Ende zeigt sich ein eher düsteres Bild, in dem von den vielbeschworenen Werten Sicherheit, Autonomie, Würde und Pietät wenig übrigbleibt. Der Autor kritisiert die herrschende Praxis auf allen Gebieten und entwickelt zahlreiche Vorschläge, wie sich das Bild deutlich aufhellen ließe.
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Autorenportrait
Promotion und Habilitation an der Universität Freiburg, venia legendi für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte. Von 1992 bis 2022 Inhaber des Lehrstuhls für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Zahlreiche Veröffentlichungen, insb. zur Rechtsphilosophie, zur Rechtsgeschichte, zum Familien-, Erb- und Stiftungsrecht, Initiator/Mitbegründer der Vereine 'Fundare e.V. - Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens' und 'Hereditare - Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V.'.