Beschreibung
70 Prozent aller Deutschen haben kein Testament. Doch wer Erbstreitigkeiten vermeiden möchte und eigene Vorstellungen darüber hat, wem er was hinterlassen will, der sollte rechtzeitig und vorausschauend planen. Michael Opoczynski, Redaktionsleiter und Moderator des ZDF-Wirtschaftsmagazins WISO, und Rechtsanwalt Jürgen E. Leske zeigen, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert, wann sich eine Schenkung lohnt und wie man den Nachlass so gestaltet, dass nicht das Finanzamt den Großteil "erbt"! Mit zahlreichen rechtssicheren Mustertestamenten und -vollmachten.
Autorenportrait
Michael Opoczynski (links) ist einer der prominentesten deutschen Wirtschaftsjournalisten. Der erfolgreiche Sachbuchautor ist seit 1992 Redaktionsleiter und Moderator des ZDF-Wirtschaftsmagazins WISO. Jürgen E. Leske ist Rechtsanwalt und Wirtschaftsjournalist in München. Er ist Verfasser zahlreicher Ratgeber zu wirtschafts- und steuerrechtlichen Themen.
Leseprobe
Vorwort zur Neuauflage Die Voraussetzungen sind da: Das Erbrecht ist endlich neu geregelt. Das Erbschaftsteuerrecht wurde bereits im Jahr 2009 neu gefasst. Jetzt sind also endlich nach langen politischen Debatten und höchstrichterlichen Urteilen die Rahmenbedingungen in verlässlichem Zustand. Jetzt können wir Ihnen darstellen, wie Sie mit Ihrem Vermögen umgehen sollten, wenn Sie an die "Zeit danach" denken. Denn das müssen Sie selbst tun oder Sie lassen sich beraten. Aber Ihr Impuls ist die Voraussetzung. Wir wollen es Ihnen leicht machen. Diese neue und aktuelle Ausgabe des WISO-Ratgebers Erben und Vererben will es Ihnen ermöglichen, selbstständig zu handeln oder die Vorschläge von Dritten auf ihre Substanz und Qualität überprüfen zu können. Die 2009 beschlossene Reform der Erbschaftsteuer hat nach langem Hin und Her einiges geklärt und ist generell für Erblasser und die Erben sicherlich vorteilhaft. Jedoch wurde das zu vererbende Immobilienvermögen schlechter gestellt. Häuser, Wohnungen oder Grundstücke müssen - weil das Bundesverfassungsgericht eingegriffen hatte - anders als zuvor, zu ihrem vollen Wert versteuert werden. Das ist nicht unbedingt ein Vorteil, wenn ein Erbe fast ausschließlich aus Haus und Grund besteht - aber dies ist nun einmal geltendes Recht. Die Kernpunkte der wesentlichen Änderungen des Erbrechts, die teilweise seit dem Sommer 2009, teilweise seit dem 1. Januar 2010 gelten sind: Die Pflege von Eltern und Großeltern wird im Erbrecht nun besser berücksichtigt, bei Schenkungen werden Pflichtteilsberechtigte besser geschützt und die Gründe für eine Entziehung des Pflichtteils wurden mehr der Lebenswirklichkeit angepasst und vereinheitlicht. Die Verjährung familien- und erbrechtlicher Ansprüche wurde - mit wenigen Ausnahmen - auf drei Jahre festgelegt und es wurden die Tarife für die Erbschaftsteuer wieder verbessert. Wir können und wollen Ihnen hier keine so genannten Tricks verraten, mit denen sich gesetzliche Tatbestände umgehen ließen. Aber wir wollen Ihnen helfen, angesichts der aktuellen Regelungen das für Sie Beste herauszufinden. Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht sind nicht einfacher geworden. Doch es geht oftmals um viel Geld. Da lohnt es sich, rechtzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Das kann Werte erhalten und Streit zwischen Erben vermeiden helfen. Wir wünschen Ihnen eine glückliche Hand beim Regeln Ihrer erbrechtlichen Angelegenheiten. Michael Opoczynski Jürgen E. Leske Einleitung Es geht um richtig viel Geld. Um Summen in Größenordnungen, mit denen man marode Staaten sanieren könnte. Waren es Anfang unseres Jahrtausends noch etwa 60 Milliarden Euro, die jährlich über Erbschaften die Eigentümer wechselten, so stieg das Volumen auf inzwischen etwa 150 Milliarden Euro: Jährlich! Allein in Deutschland! Eine schwer fassbare Größe. Das sind mächtige Zahlen. Umso erstaunlicher ist der Befund, dass diejenigen, die solche Vermögensmassen hinterlassen (können), die Deutschen nämlich, sich kaum darum scheren, was aus ihrem Vermögen später einmal werden soll. Sicher: Vererben hat mit dem Tod zu tun, und über den spricht keiner gern, erst recht nicht über den eigenen. Das mag eine Begründung für diese Vogel-Strauß-Politik sein. Merkwürdigerweise haben sich aber die Vermögenden in früheren Zeiten stärker um die Frage gekümmert, was nach ihrem Tod aus ihrem Lebenswerk wird. Das hing vielleicht damit zusammen, dass sich Vermögen auf eine dünnere Schicht der Bevölkerung konzentrierte, und das über Jahrhunderte hinweg. Es bildete sich im Bürgertum - und beim Adel ohnehin - eine Kultur des Denkens in Generationen aus. Man arbeitete nicht für hier und heute, sondern für die Familie, für die Kinder, die Nachkommen überhaupt, für den Stand, den Clan. Der Adel ging noch weiter: Er dachte dynastisch. An der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert wuchs der Club der Wohlhabenden, die Gründerzeit entwickelte eine Schicht vermögender Menschen, die ihren Wohlstand auch zeigten. Die schönsten Teile u
Inhalt
Inhalt Vorwort zur Neuauflage 7 Einleitung 9 Die Regelung der Erbfolge 12 Begriffe und Definitionen 12 Die gesetzliche Erbfolge 21 Wer erbt wie viel? 29 Alleinerbe oder Erbengemeinschaft 53 Der Pflichtteil 70 Die vorweggenommene Erbfolge 83 Stiftungen 88 Der Staat als Erbe 94 Vorsorge und Betreuung 94 Die Gestaltung des Testaments 98 Die Form Ihres Testaments 99 Wie ändern Sie Ihr Testament? 105 Vor- und Nacherbschaft 108 Testamente von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern 118 Der Erbvertrag 125 Anfechtung eines Testaments 132 Was Sie als Erblasser außerdem bedenken sollten 139 Vollmachten 139 Lebensversicherungen und andere Verträge zugunsten Dritter 143 Ihre Beteiligung an einer Gesellschaft 147 Die Testamentsvollstreckung 152 Gute Gründe für die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers 153 Die Formen der Testamentsvollstreckung 161 Das Honorar für den Testamentsvollstrecker 165 Der Fiskus und die Erbschaft 168 Ein kurzer Abriss über Erbschaft und Schenkung 169 Steuerklassen und Freibeträge 170 Die Bewertung des Vermögens 176 Was den Erben alles erwartet 190 Der Erbschein 190 Der Mietvertrag des Verstorbenen 199 Auch Erben müssen haften 202 Ausschlagung der Erbschaft 204 Wenn im Erbfall Auslandsberührung besteht 210 Die Prozesse des Verstorbenen 214 Persönlichkeitsschutz des Toten 216 Zum Abschluss 225 Anhang 226 Muster für Verfügungen von Todes wegen und Beispiele für einzelne spezielle Regelungen 226 Register 241
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Letzter Wille statt Familienzwist