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Berliner Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz

Kommentar zum deutschen und österreichischen VVG, 5 Bde

Erschienen am 13.11.2012, 1. Auflage 1999
54,99 €
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783642635557
Sprache: Deutsch
Umfang: cclv, 2519 S.
Format (T/L/B): 15.4 x 23.5 x 15.5 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Die Bedeutung des privaten Versicherungsrechts manifestiert sich in Millionen von Versicherungsverträgen. In einer gewissen Diskrepanz hierzu steht die eher spärliche Kommentarlandschaft. Insbesondere fehlt ein aktueller großer Kommentar. Das vorliegende Werk soll diese Lücke schließen. Herausgeber und Verlag konnten 15 namhafte deutsche und österreichische Autoren für dieses Projekt gewinnen. Der Kommentar richtet sich an Anwälte und Gerichte sowie an die Versicherungswirtschaft. Neben einer möglichst umfassenden und übersichtlichen Darstellung und Analyse von Judikatur und Literatur will das Werk insbesondere Argumente verfügbar machen, um dem Leser die Meinungsbildung zu zahlreichen Streitfragen zu erleichtern. Da das deutsche und das österreichische VVG trotz eines allmählichen Auseinanderdriftens auf weiten Strecken immer noch identisch sind, werden beide Gesetze unter Berücksichtigung auch der österreichischen Judikator und Literatur gemeinsam kommentiert. Auf Abweichungen in Österreich wird jeweils hingewiesen.

Autorenportrait

InhaltsangabeGesetz über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908: Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige; Allgemeine Vorschriften, Anzeigepflicht Gefahrerhöhung, Prämie, Versicherungsagenten. Schadensversicherung; Inhalt des Vertrags, Veräußerung der versicherten Sache, Versicherung für fremde Rechnung, Feuerversicherung, Hagelversicherung, Tierversicherung, Transportversicherung §§ 129 - 148, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung. Lebens- und Krankenversicherung; Lebensversicherung, Krankenversicherung. Unfallversicherung; Schlußvorschriften.- Europäisches Versicherungsrecht: Einführungsgesetz zu dem Gesetz über den Versicherungsbetrag vom 30. Mai 1908; Inkrafttreten, Übergangsvorschriften, Europäisches Internationales Versicherungsvertragsrecht

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