Beschreibung
Beleuchtungen für Modellhäuser, Lokschuppen, Webetafeln und mehr Bauen Sie unterschiedliche LED-Beleuchtungen mit automatischer Steuerung für Ihre Modellbahnanlage. Eine zentrale Steuerplatine mit bis zu neun LED-Anschlüssen wird mit zweiadrigem Kabel und den passenden LEDs verdrahtet. Wählen Sie das passende Steuerprogramm aus und stellen Sie die gewünschte Geschwindigkeit ein. Zusätzliche Widerstände dienen zur individuellen Anpassung der LED-Helligkeit. Auch die Steuerung über einen Lichtsensor ist möglich. Für die ersten Experimente kann das System mit einer 9-V-Blockbatetrie betrieben werden. Später soll die Platine an Gleich- oder Wechselspannung der Modellbahnanlage betrieben werden. Die noch freien LEDs können als Dauerlicht verdrahtet werden, sodass bis zu 20 LEDs gleichzeitig zum Einsatz kommen können. Inhalt: Steuerplatine mit Mikrocontroller und wählbaren Programmen 20 Farbige und weiße LEDs Doppeladriges Kabel 20 passende Vorwiderstände Lichtsensor Potenziometer Folgende Programme stehen zur Verfügung: 1. Schnelle Zufallssteuerung an acht LEDs, auf- und abschwellende Helligkeit an der neunten LED. 2. Bewohntes Haus und Lokschuppen Acht LEDs werden zufällig gesteuert. Die Geschwindigkeit kann eingestellt werden. Zwei blaue LEDs stellen Schweißer dar, die z.B. im Lokschuppen bei der Arbeit sind. Eine rote LED bildet ein Schmiedefeuer. Die Grundhelligkeit ist gering, aber ab und zu lodert das Feuer auf. 3. Reklameleuchten Vier LEDs werden im Takt mit jeweils anderer Schaltfrequenz umgeschaltet. Vier andere LEDs bilden ein Lauflicht und laufen vor und zurück. Mit dem Poti kann die Geschwindigkeit eingestellt werden. 4. Dämmerungsschalter oder Lichtschranke Je nach Helligkeit werden die vier LEDs ein- oder vier andere LEDs ausgeschaltet. Die Schaltschwelle kann eingestellt werden.
Warntext
ACHTUNG! Für Kinder unter 14 Jahren nicht geeignet!
Produktsicherheitsverordnung
Hersteller:
FRANZIS GmbH
Tobias Schärtl
service@franzis.de
Richard-Reitzner-Allee 2
DE 85540 Haa
Verbraucherinformation zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten,
Akkus und Batterien nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Damit Ihr Altgerät entsorgt oder einer fachgerechten Wiederverwendung zugeführt werden kann, können Sie es an einer geeigneten Rücknahmestelle abgegeben. Eine solche Rückgabe ist wichtig, da einige Altgeräte Schadstoffe enthalten können. Ebenso aber auch wertvolle Rohstoffe, die in den Nutzungskreislauf zurückgeführt werden sollen. Die Rückgabe ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Eine Aufstellung der Sammel- und Rücknahmestellen in Deutschland finden Sie unter folgender URL: Startseite
Sollten Produkte einen Akku enthalten, der nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden darf, wird dies über das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne symbolisiert.
Bitte geben Sie dann dieses Produkt (bspw. einen defekten E-Reader) bei einer offiziellen Sammelstelle ab, damit der Akku fachgerecht ausgebaut werden kann. Entnehmbare Akkus oder Batterien können Sie kostenlos an einer geeigneten Rücknahmestelle abgeben, damit auch diese einer Wiederverwendung zugeführt werden können.
Bitte denken Sie daran, dass Sie vor einer Rückgabe alle personenbezogenen Daten auf Ihrem Altgerät löschen.