Beschreibung
Der gesetzliche Zwang für alle Genossenschaften, sich einem Prüfungsverband anzuschließen, ist eine deutsche Spezialität. Sie wird mit dafür verantwortlich gemacht, dass es in Deutschland nur relativ wenige Genossenschaften gibt. Vor allem kleine genossenschaftliche Unternehmen werden vielfach in der problematischen Rechtsform des eingetragenen (Ideal-)Vereins, des e.V., gegründet, um den Rechtsformkosten der eingetragenen Genossenschaft zu entgehen. Kaltenborn belegt mit umfangreichem Material, dass der Zweck des Anschlusszwanges bei seiner Einführung mit der Novelle zum Genossenschaftsgesetz von 1934 keinesfalls die größere wirtschaftliche Widerstandskraft der Genossenschaften war, dass es vielmehr um die Durchsetzung des Führerprinzips des NS-Staates im Genossenschaftswesen ging.
Autorenportrait
Wilhelm Kaltenborn:Wilhelm Kaltenborn, 1937 in Berlin geboren; Studium der Soziologie an der Freien Universität. 1970 1982 beim Bundesvorstand des DGB in Düsseldorf, anschließend bis 1991 in der gewerkschaftlichen Gemeinwirtschaft in Hamburg und Frankfurt/Main; danach bei der heutigen Zentralkonsum eG in Berlin, seit 1993 als Vorstandsmitglied, seit 1995 als Vorstandssprecher, seit 2002 Aufsichtsratsvorsitzender; 2000 2003 (Ko-)Präsident des Gesamtverbandes der Konsumgenossenschaften; 1994 2005 Mitglied des Prüfungs- und Kontrollausschusses des Internationalen Genossenschaftsbundes; 2009 2013 Vorsitzender des Kuratoriums der Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft.
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