Beschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung:Am 16.12.2004 veröffentlichte das IASB Änderungen zu IAS 19 ?Leistungen an Arbeitnehmer? (employee benefits). Modifiziert wurden die Behandlung von Gruppenplänen, die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sowie eine Erweiterung der Anhangangaben. Schwerpunkt dieser Arbeit stellt dabei die alternative Behandlung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste dar. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste entstehen entweder durch Unter- oder Überdeckungen der Pensionsverpflichtungen. Diese Gewinne bzw. Verluste können bisher zeitlich verteilt oder sofort erfolgswirksam erfasst werden. Das neue Wahlrecht sieht nun eine erfolgsneutrale Verrechnung mit dem Eigenkapital vor. Einige EU- Länder stehen der Neuregelung skeptisch gegenüber. Jedoch ist diese Neuregelung im Amtsblatt der Europäischen Union mit der ?Verordnung (EG) Nr. 1910/2005 der Kommission vom 08.11.2005? von der Europäischen Union genehmigt und am 25.11.2005 veröffentlicht worden. Die neue Abbildungsalternative von versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste vergrößert die bilanzpolitischen Optionen bedeutend und jede Option beinhaltet Vor- und Nachteile. Mit der Ausübung der Wahlrechte wird die zukünftige Rechnungslegung nach IFRS festgelegt. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Vermögens- und Erfolgsausweis sind daher sorgfältig zu planen und die jeweiligen Vor- und Nachteile abzuwägen.Die Rechnungslegung nach IFRS gewährleistet eine bessere Informationsaussage für Adressaten, daher sollten die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze für alle Konzernabschlüsse in Deutschland gelten. Da sich künftig das Handelsbilanzrecht an internationale Entwicklungen orientieren soll, wurden vom DSR Reformvorschläge für das HGB zusammengestellt. Bezüglich der Bewertung von Pensionsrückstellungen wird die Anlehnung an IAS 19 empfohlen. Dies gilt auch für die Beachtung von dynamischen Faktoren und die Anwendung der Korridormethode oder die Möglichkeit versicherungsmathematische Gewinne und Verluste einmalig ergebnisneutral mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Die Bilanzierung und Bewertung von Pensionsrückstellungen erfolgt nach IFRS vorsichtiger als nach der derzeitigen Bilanzierungspraxis nach HGB. Denn die Bewertung nach HGB erfolgt oft auf der Grundlage des § 6a EStG mit einem Diskontierungszinssatz von 6%, obwohl z.Z. viel niedrigere Marktzinssätze vorliegen und somit zu niedrige Wertansätze in den Bilanzen ausgewiesen []
Autorenportrait
Annette Schüle, Diplom-Betriebswirtin (BA), geboren 1983 in Göppingen. Studium an der Berufsakademie in Stuttgart Fachrichtung Steuern- und Prüfungswesen, Abschluss in 2006 als Diplom-Betriebswirtin (BA). Seit Oktober 2006 tätig als Mitarbeiterin der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart.
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