Beschreibung
Seit 2003 schreiben die Berufsgesetze für die Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege die systematische und zielorientierte Anleitung der Auszubildenden durch Mitarbeiter mit einer berufspädagogischen Weiterbildung vor. Im Bereich der berufsbezogenen Weiterbildung, beispielsweise in der pflegerischen Weiterbildung in den Fachbereichen Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie u. a., ist das Vorhandensein von Praxisanleitern ebenfalls eine zentrale Forderung.Im September 2015 veröffentlichte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) eine Empfehlung für die Weiterbildung zur Praxisanleitung, die in ihrem Aufbau eine modulare Struktur aufweist.Ziel dieser Arbeit ist die Konstruktion eines auf den DKG Empfehlungen basierenden Curriculums, welches all jenen Bundesländern, die über keine landesrechtliche Ordnung verfügen, zur unterrichtlichen Vorbereitung dienen soll. Dabei wird der modulare Aufbau übernommen, um eine Öffnung und Flexibilisierung der Bildungswege zu ermöglichen.
Autorenportrait
Melanie Kentenich, M.A., geb. Krzistkowski, geboren 1983, lebt in Bonn. Das Buch Praxisanleitercurriculum. Ein Konzept für alle Bundesländer Ist das möglich? diente zur Erlangung des Grades Master of Arts im Rahmen des Masterstudienganges Lehrer/innen Pflege und Gesundheit an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen Köln 2017. Nach ihrer Berufsausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin absolvierte die Autorin die Praxisanleiterweiterbildung. In dieser Tätigkeit war sie neben ihrer Beschäftigung als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin viele Jahre auf einer interdisziplinären pädiatrischen Station tätig. Gudrun Schmitt, M.A., wurde 1964 in Unkel geboren. Das Studium der Pflegepädagogik an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen Köln schloss die Autorin im Jahr 2017 mit dem akademischen Grad Master of Arts erfolgreich ab. Während ihrer langjährigen Berufserfahrung als Krankenschwester sammelte die Autorin umfassende Erfahrungen im Bereich der Praxisanleitung in der Pflege. Die Mitarbeit an der Ausbildung der Pflegeschüler motivierte sie, sich der Thematik des vorliegenden Buches intensiv zu widmen.
Leseprobe
Textprobe:Kapitel 4: Anforderung an die Pflegepraxis und an die Praxisanleitung:Demografische und sozialstrukturelle Veränderungen führten in den letzten Jahren dazu, dass sich die Anforderungen an die Aufgabenbereiche professionell Pflegender verändert haben. Sie führten dazu, dass Ausbildungsvorgaben einschließlich ihrer Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen erneuert wurden. Um den veränderten Ansprüchen der normativen Vorgaben gerecht zu werden, wurde es notwendig eine verbesserte Verknüpfung von theoretischer und praktischer Ausbildung sicherzustellen. So fordert der Gesetzgeber erstmals in unterschiedlichen Pflegeberufen ausdrücklich eine berufspädagogische Zusatzqualifikation zum Praxisanleiter.Das folgende Kapitel erläutert die Dynamik der Ansprüche an die professionell Pflegenden im Kontext zum gesellschaftlichen Wandel. Das Resultat daraus sind veränderte Ausbildungsgesetze, die unter anderem der Funktion der Praxisanleitung in der Pflege eine höhere Bedeutung beimessen.Daher werden im ersten Schritt die soziodemographische Veränderung und deren Auswirkung auf das Pflegehandeln beschrieben. Als Zweites erfolgt die Analyse, wie sich diese Veränderung auf der Ebene der aktuell geltenden Aus- und Weiterbildungsgesetze niederschlagen, um daraufhin im dritten Schritt die Funktion und Bedeutung der Praxisanleitung näher beleuchten zu können.4.1: Veränderte gesellschaftliche Anforderungen an professionell Pflegende:Gesellschaftliche Entwicklungen des Sozial- und Gesundheitswesens, wie demographische Alterung oder die gezielte Ökonomisierung des Gesundheitswesens, stellen neue Anforderungen an die Qualität professionell Pflegender.Die Verschiebung der Alterspyramide mit einer Zunahme alter und hochbetagter Menschen führt zu einem erhöhten Bedarf an professioneller Hilfe. So wird die Anzahl alter Menschen (65- 80 Jahre) im Jahr 2050 auf etwa 12.9 Millionen geschätzt, was einen Bevölkerungsanteil von 14,5% entspricht, die Anzahl der Hochbetagten (>80 Jahre) wird im gleichen Jahr auf etwa 9,9 Millionen bzw. ca. 13% der Bevölkerung in Deutschland geschätzt. Daraus resultierend wird sich das Krankheitsspektrum der Bevölkerung in Richtung chronischer und degenerativer Erkrankungen verschieben und Veränderungen in der Ausbildung professionell Pflegender nach sich ziehen.Der verstärkte Ausbau der ambulanten Versorgung sowie die Einführung des neuen Entgeltsystems in der stationären Versorgung, auf der Basis des Gesundheitsstrukturgesetzes von 1992, führten ebenfalls dazu, dass sich Organisationsstrukturen und Finanzierungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen grundlegend änderten. Dem Bedarf an Beratung und Prävention im Aufgabengebiet Pflegender kommt seitdem eine erhöhte Bedeutung zu.Demzufolge steigen mit der Ausweitung der gesellschaftlich definierten Aufgaben, kontinuierlich die Anforderungen an die Kompetenzen Pflegender. Dazu gehört beispielsweise, dass professionell Pflegende Menschen mit Pflegebedarf in ihren eigenen Systemen verstehen und allen Systemmitgliedern passende Unterstützung anbieten. Ebenso muss eine hohe pflegerische Versorgungsqualität gewährleistet werden, die sich stets an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert.Dies löste neue Gesetzgebungsverfahren und eine Veränderung nachfolgender Strukturen aus.So führte die Novellierung des Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflegegesetzes vor mehr als zehn Jahren zu grundlegenden Wandlungen, die im Folgeneden skizziert werden.4.2: Veränderte Ausbildungsprozesse in den Pflegeberufen:Die Ausbildung in den drei Pflegeberufen - Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege - nimmt in der beruflichen Bildung eine Sonderstellung ein, da das für Berufsschulen und Berufsfachschulen geltende Berufsbildungsgesetz (BBiG) nicht angewendet werden kann. Dieses Gesetz regelt die betriebliche Berufsausbildung und liegt in dem Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft.Die Ausbildung der Pflegeberufe ist in Deutschland durch zwei unterschiedliche Bundesgesetze geregelt. Hier ist das Bundesgesundheitsministerium für die beiden erstgenannten Ausbildungen zuständig und das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die normativen Vorgaben in der Altenpflege. Aus den Bundesgesetzen resultierend überführen die einzelnen Bundesländer die Vorgaben in Rahmenrichtlinien bzw. Rahmenlehrpläne für die theoretische und die praktische Ausbildung. Die ausbildenden Einrichtungen sollen die Verordnungen durch die Bundesländer verbindlich umsetzen.Auf weitere Gesetzesänderungen, die für die Praxisanleitung nicht relevant sind, wird in dieser Arbeit nicht eingegangen.
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