Beschreibung
Seit dem berühmten "Holzmüller"-Urteil des BGH ist heftig umstritten, ob es "ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen" in der AG gibt. Kernanliegen der Arbeit von Brauer ist es, die Existenz solcher Kompetenzen beim Börsengang und Börsenrückzug einer AG zu klären. Die aktiengesetzlichen Kompetenznormen zugunsten der Hauptversammlung erweisen sich - entgegen der "Holzmüller"-Doktrin und weiteren grundlegenden Entscheidungen des BGH - als wenig aussagekräftig. Auch mit Hilfe einer Gesamtanalogie, die wichtigen Kompetenzen entnimmt, dass die Hauptversammlung für "Strukturmaßnahmen" zuständig sei, lässt sich für den Börsengang bzw. -rückzug nichts herleiten. Die Gesetzesanalyse ergibt, dass die Hauptversammlung generell über "Änderungen des Gesellschaftsvertrages" entscheidet. Daraus folgt, dass die Aktionäre über den Gang an die Börse sowie den Rückzug von der Börse nicht zu bestimmen haben. Schließlich wird gezeigt, dass es auch kein "Abfindungsrecht" für Aktionäre gibt, die mit dem Börsengang oder Börsenrückzug ihrer AG nicht einverstanden sind.
Leseprobe
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Inhalt
Inhaltsübersicht: A. Der Börsengang und der Börsenrückzug als wirtschaftlich, kapitalmarktrechtlich und gesellschaftsrechtlich bedeutsame Vorgänge - B. Börsengang und Börsenrückzug: Klärung der Begriffe, der tatsächlichen und der rechtlichen Aspekte der Vorgänge - C. Die innergesellschaftlichen Entscheidungen über den Börsengang und über den Börsenrückzug: Die "einstufige" Entscheidung beim Delisting im Gegensatz zum "mehrstufigen" Prozess Börsengang - Die unzutreffende Gleichsetzung der Entscheidungen über eine Kapitalerhöhung bzw. über den Verkauf von Aktien durch Altaktionäre mit der Entscheidung über den Börsengang - Die unzutreffende Gleichsetzung der Entscheidung über den Abschluss des "Übernahmevertrags" mit der Entscheidung über den Börsengang - Gleichsetzung der Entscheidungen über die Beantragung der Börsenzulassung und der Grundsatzentscheidung über den Börsengang - Zusammenfassung - D. Die Zuständigkeit für die innergesellschaftlichen Entscheidungen über den Börsengang und über den Börsenrückzug: Die grundsätzliche Zuständigkeit des Vorstands - Das Fehlen einer exklusiven Kompetenz des Aufsichtsrates; mögliche Zustimmungsrechte des Aufsichtsrates - Kein Ausschluss der Zuständigkeit der Hauptversammlung mit Blick auf den "Normzweck des AktG" - Das Fehlen einer originären, geschriebenen Kompetenz der Hauptversammlung - Vorlage der Entscheidungen über den Börsengang und über den Börsenrückzug an die Hauptversammlung nach § 119 II AktG - Der (Analogie-) Schluss von den gesetzlich geregelten "Grundlagenkompetenzen" der Hauptversammlung auf die Zustimmungsbedürftigkeit der Entscheidungen über den Börsengang und über den Börsenrückzug - Zusammenfassung und Ergebnis - E. Das Fehlen von Austritts- und Abfindungsrechten beim Börsengang und Börsenrückzug - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis