Beschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Erster Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 2, Freie Universität Berlin (Friedrich-Meineke-Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Kernanliegen dieser Bachelor-Arbeit ist die Weimarer Reichsverfassung in ihren Bestimmungen zu analysieren und das Verfassungswerk zu bewerten. Als Leitfrage dieser Analyse dient die Fragestellung:Die Weimarer Reichsverfassung eine Verfassung mit Konstruktionsfehlern?Nach einer Einordnung der Verfassung in den historischen Kontext erfolgt eine Analyse des Verfassungswerkes. Dabei wird neben den Bestimmungen zum Reichspräsidenten und zum Reichstag auch auf weitere ausgewählte Artikel zum Reichsrat sowie den Grundrechten in der Weimarer Reichsverfassung eingegangen. Schließlich soll eine Würdigung der Reichsverfassung erfolgen und die Frage beantwortet werden, ob sie gravierende Fehlkonstruktionen aufweist und daher als ein Negativbeispiel für die Verfassungsväter des bundesdeutschen Grundgesetzes gelten konnte. Zum Verständnis der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland ist es unerlässlich auf die Reichsverfassung von 1918/1919 zu blicken, da an der Wiege der neuen Ordnung die alte Verfassung stand. Die Einschränkungen des Mehrheitsprinzips und des Wählerwillens, die das Grundgesetz der Bundesrepublik enthält, waren nur möglich, weil die Verfassungsväter Erfahrungen vor Augen hatten, die 1919 nicht möglich waren: Das Scheitern von Weimar. Nie wieder Weimar lautete daher konsequent die Devise bei der Ausarbeitung der neuen Verfassung. Die Weimarer Missstände und Erfahrungen leiteten folgerichtig die Verfassungsväter und mütter im Parlamentarischen Rat. Nach dem Zusammenbruch von 1945 erhielt nur der westliche Teil Deutschlands nochmals die Chance, eine Demokratie aufzubauen. Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 war somit ein Versuch, aus Weimar zu lernen. Nie wieder sollte es möglich sein, die demokratische Ordnung auf legalem Weg zu beseitigen und niemals mehr sollte ein Staatsoberhaupt die Rolle eines Ersatzgesetzgebers übernehmen.Daher sollen schlussendlich auch einige Bestimmungen des Grundgesetzes vor allem zum Bundespräsidenten, zum Bundestag, aber auch andere ausgewählte Verfassungsartikel im Mittelpunkt der weiteren Ausführungen stehen und Veränderungen herausgestellt werden, die aus den Erfahrungen der Reichsverfassung resultieren.
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