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Richtig vererben

Haufe TaschenGuide 28

Erschienen am 23.03.2010, 5. Auflage 2010
6,90 €
(inkl. MwSt.)

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783648002070
Sprache: Deutsch
Umfang: 128 S.
Format (T/L/B): 0.7 x 16.6 x 10.6 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Erbschaftsteuer, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil - Vererben ist ein komplexer rechtlicher Vorgang. Zudem ändert sich das Erbrecht regelmäßig. Wer also sein Vermögen individuell verteilen will, sollte zu Lebzeiten eine entsprechende Regelung treffen. Dieser TaschenGuide bietet Ihnen kompetente Hilfe auf dem aktuellsten Stand.Inhalte: - Alle rechtlichen Möglichkeiten von Testament bis Erbvertrag Wie Sie Ihr Testament rechtssicher und unangreifbar gestalten Was dem Fiskus zusteht und wie Sie Steuern sparen Mit zahlreichen Mustertestamenten und einem Glossar zum Erbrecht  

Produktsicherheitsverordnung

Hersteller:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
info@haufe.de
Munzinger Str. 9
DE 79111 Freiburg

Autorenportrait

Dr. Günter Huber ist seit 1982 in Freiburg als Rechtsanwalt tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Arbeits- und Erbrecht. Er ist Verfasser vieler Publikationen und Artikel.

Leseprobe

Häufig schließen sich an einen Todesfall Erbstreitigkeiten an, vor allem, wenn kein Testament existiert, das die Wünsche des Verstorbenen klar und unangreifbar dokumentiert. Im folgenden Kapitel lesen Sie: - weshalb eine Erbfolgeregelung so wichtig ist (S. 6 ff.) und wie das Gesetz ohne Testament oder Erbvertrag regelt, wer wie viel erbt (S. 7 ff.).  Weshalb Sie ein Testament verfassen sollten Zum Verfassen eines Testaments sind Sie nicht verpflichtet. Sie brauchen weder ein Testament zu errichten noch einen Erbvertrag abzuschließen. Nur sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass ohne jegliche Vorkehrungen von Ihnen die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt und der Fiskus durch die Erbschaftsteuer einen erheblichen Anteil an Ihrem Vermögen erhalten kann. Möchten Sie also - nicht alle Ihre nächsten Verwandten nach der gesetzlichen Erbfolge bedenken, Ihr Vermögen auch Menschen oder Institutionen vermachen, die in der gesetzlichen Erbfolge nicht vorgesehen sind, oder Ihre Ersparnisse möglichst wenig steuerbelastet Ihren Erben zukommen lassen, sollten Sie vorbeugen. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Sie Ihre Erbfolge individuell regeln. Und durch eine rechtzeitige geschickte Vermögensverwaltung können Sie Freibeträge so nutzen, dass Ihre Erben möglichst wenig versteuern müssen. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie Sie Ihre Erbangelegenheiten am günstigsten regeln können und welche Formalitäten und Einschränkungen Sie dabei unbedingt beachten müssen.Die Versuchung, möglichst wenig an den Fiskus zu verschenken, ist verständlicherweise groß. Vergessen Sie aber nicht, dass Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin Sie um einige Jahre überleben könnte. Wenn Sie dann z. B. schon den größten Teil Ihres Vermögens aus Steuerersparnisgründen an Ihre Kinder verschenkt haben, könnte das Folgen für Ihren Ehepartner haben, die Sie in dieser Form gewiss nicht gewollt hätten.  Gesetzliche Erbfolge - was ist das? Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten - also die gesetzliche Erbfolge - richtet sich nach dem Grad ihres Verwandtschaftsverhältnisses zum Erblasser, d. h. zu demjenigen, der etwas zu vererben hat. Es wird nach „Ordnungen" eingeteilt (das sog. „Parentelsystem"). - Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge (Kinder und Kindeskinder) des Verstorbenen. Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Gesetzliche Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Gesetzliche Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Gesetzliche Erben der ferneren Ordnung sind die entfernteren Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Verwandte nachfolgender Ordnung sind nur zur Erbschaft berufen, wenn es keinen Verwandten der vorherigen Ordnung gibt. Gesetzliche Erben erster OrdnungJedes Kind des Verstorbenen bildet mit seinen Kindern und Kindeskindern einen so genannten „Stamm". Alle Stämme erben nach der gesetzlichen Erbfolge zu gleichen Teilen. Fällt ein Stammerbteil an mehrere Nachkommen, so werden diese wiederum in Stämme eingeteilt, die zu gleichen Teilen zur Erbschaft „berufen" sind (d. h. dass ihnen beim Tod des Erblassers ihr Anteil am Erbe zusteht). Innerhalb der Stämme schließt ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling die durch ihn mit dem Verstorbenen verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus. Das bedeutet, dass allein durch die Tatsache, dass er lebt, seine Kinder beispielsweise noch nicht erben. Es sind also in erster Linie die Kinder des Erblassers zur Erbschaft berufen. An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten dessen Abkömmlinge. Schlägt ein Erbe Leseprobe

Inhalt

IHR VERMÖGEN IN GUTEN HÄNDEN - Weshalb Sie ein Testament verfassen sollten - Gesetzliche Erbfolge - was ist das? - Wie wird der Ehegatte berücksichtigt? - Eingetragene Lebenspartner - Pflegeleistung wird honoriert - Welche Erbfolge ist für Sie die richtige? IHRE ERBSCHAFT UND DER FISKUS - Änderungen bei der Erbschaftsteuer - Grundsätzliches zur Erbschaftsteuer - Der für den Fiskus maßgebliche Wert Ihres Vermögens - Wie hoch sind Erbschaft- und Schenkungsteuer? - Wie Sie den Staat ''enterben" WIE SIE IHRE PERSÖNLICHE ERBFOLGE OPTIMAL REGELN - Testament oder Erbvertrag? - So errichten Sie Ihr Testament SO NIMMT IHR TESTAMENT GESTALT AN - Wer soll erben? - Statt Erbeinsetzung: Vermächtnis - Vor- und Nacherbschaft - Wann Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen sollten - Enterbung und der Pflichtteil - Nicht erzwingbar: die Auflage - Teilungsanordnung und Teilungsverbot - Erben unter Bedingungen: die Verwirkungsklausel - Wo die Testierfreiheit ihre Grenzen hat VERERBEN IN JEDER LEBENSLAGE - PRAXISTIPPS UND MUSTERTESTAMENTE - Singles ohne Kinder - Singles mit Kindern - Eheleute ohne Kinder - Eheleute mit Kindern - Nichteheliche Lebensgefährten - Kleines Lexikon des Erbrechts - Literatur - Stichwortverzeichnis

Schlagzeile

Erbschaftsteuer, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil - Vererben ist ein komplexer rechtlicher Vorgang. Zudem ändert sich das Erbrecht regelmäßig. Dieser TaschenGuide bietet Ihnen kompetente Hilfe auf dem aktuellsten Stand.