Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Theorien der Menschenrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (kurz: AEM), welche am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde gilt als eines der wichtigsten normativen Dokumente des 20. Jahrhunderts (Gospath/Lohmann 1998:7). Nichtsdestoweniger wurde auch in diesem Dokument eine klare Beantwortung einiger Fragen ausgelassen, so dass das Verhältnis zwischen allgemeiner, tatsächlicher Anerkennung und Verwirklichung von Menschenrechten als ein schwieriger Prozess zu bezeichnen bleibt, haftend zwischen den Stricken nationaler und wirtschaftlicher Interessen (vgl. Gospath/Lohmann 1998:7). In politischen wie philosophischen Auseinandersetzungen löst die Frage nach den Menschenrechten noch immer Kontroversen aus, wenn es um die Begründbarkeit von Menschenrechten, die Durchsetzung (Humanitäre Interventionen der Vereinten Nationen), der Legitimität oder Begrenztheit des Geltungsbereichs von Menschenrechten geht. Ein wesentlicher Grund in der Begründbarkeit scheint eine Uneinigkeit darüber, welche Auffassungen aus moralischer und ethischer Argumentation im Verhältnis zu einer rechtlichen überzeugender sind (Gospath/Lohmann 1998:9). So bleibt die konzeptionelle Begründbarkeit einer Idee von und über Menschenrechte nach wie vor anfechtbar und strittig. Wann hat ein Mensch das Recht auf Menschenrechte, wie erhält er diese und was sind sie? Diese Fragestellungen hat die politische Philosophin Hannah Arendt (1906-1975) vor etwas mehr als sechzig Jahren aufgeworfen.Arendts Konzeption von Menschenrechten ist aus politikwissenschaftlicher Sicht besonders relevant, weil sie in Disposition zur klassischen Menschenrechtsauslegung steht. Arendt argumentiert weder juridisch, moralisch noch ethisch, sondern politisch. In ihrem berühmt gewordenen Essay Es gibt nur ein einziges Menschenrecht (1949) fordert Arendt ein radikales Verständnis von Menschenrechten, ihre Neuformulierung (die Fragestellung nach dem wie, müsse bei den Menschenrechten gedacht werden), eine Politisierung des Raumes und stellt eine marginalisierte Gruppe in den Fokus ihrer Überlegungen. (...).
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